BFH Kommentierung: Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit
Nach der Fünftelregelung zu besteuernde Einkünfte können auch vorliegen, wenn es sich nicht um einmalige Sondereinkünfte handelt, die für die Berufstätigkeit unüblich sind und nicht regelmäßig anfallen.
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