BFH Kommentierung : Ermäßigter Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als "Lieferung von Wasser" i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.
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