BFH Kommentierung: Ersetzung des Vorläufigkeitsvermerks durch einschränkenden Vorläufigkeitsvermerk
Wird dem Änderungsbescheid ein im Verhältnis zum Ursprungsbescheid eingeschränkter Vorläufigkeitsvermerk beigefügt, erwachsen die durch den neuen Vorläufigkeitsvermerk nicht erfassten Teile des Änderungsbescheids in Bestandskraft.
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