BFH Kommentierung: Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen
Die ab 2010 unbeschränkt abziehbaren Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind auch dann vorrangig mit den im selben Jahr erstatteten Beiträgen zu verrechnen, wenn diese im Zahlungsjahr nur beschränkt abziehbar waren.
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