BFH Kommentierung: Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern
Anders als nicht steuerbare Schadensersatz- oder Unterhaltsrenten werden Erziehungsrenten (allerdings nur mit dem Besteuerungsanteil) besteuert, weil sie auf steuerlich abziehbaren Beiträgen in die Rentenversicherung beruhen.
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