BFH Kommentierung: Festsetzungsverjährung bei leichtfertig unrichtiger Gewinnermittlung durch Steuerberater
Eine Verlängerung der Festsetzungsverjährung tritt nicht ein, wenn der Steuerberater bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung den Gewinn leichtfertig fehlerhaft ermittelt.
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