BFH Kommentierung: Freiberufliche Tätigkeit von Ärzten trotz Beschäftigung angestellter Ärzte
Ein selbständiger Arzt ist freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn er auf die Tätigkeit des angestellten Fachpersonals patientenbezogen Einfluss nimmt, so dass die Leistung den "Stempel der Persönlichkeit" trägt.
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