BFH Kommentierung: Gewerbesteuerfreibetrag bei Rechtsformwechsel
Für den Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist für jeden Steuerschuldner ein GewSt-Messbescheid zu erlassen. Der einheitlich ermittelte GewSt-Messbetrag ist im prozentualen Verhältnis der von den beiden Steuerschuldnern erzielten Gewerbeerträgen zu berücksichtigen.
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