BFH Kommentierung: Gewerblicher Grundstückshandel bei Beteiligung an Personengesellschaften oder Gemeinschaften
Auch wer in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann allein durch Zurechnung der Verkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.
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