Gewerblicher Grundstückshandel liegt nicht allein deshalb vor, weil der Stpfl. seiner Gemeindebehörde und dem FA einen Gewerbebetrieb anmeldet und Dritten gegenüber erklärt, er sei gewerblicher…
Auch wer in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann allein durch Zurechnung der Verkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.
Die Verwendung der Inhalte der Seiten von steuer-nachrichten.com erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Alle hier veröffentlichten Angaben erfolgen unverbindlich. Die Angaben dienen ausschließlich zur Information. Durch die Nutzung der Informationen von steuer-nachrichten.com werden Haftungs- und Gewährleistungsausschluss sowie Nutzungsbedingungen ausdrücklich anerkannt.