BFH Kommentierung: Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung
Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen
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