BFH Kommentierung: Gewinnübertragung nach § 6b EStG bei Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft
Bei Veräußerung von einer Personengesellschaft an eine Schwesterpersonengesellschaft kann der auf den Doppelgesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn im Umfang seines Anteils an der Schwestergesellschaft übertragen werden; der fiktive Buchwert im Zeitpunkt der Veräußerung richtet sich nach den Regelungen über die Wertaufholung.
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