BFH Kommentierung: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich Privater Partnerschaft
Die nach § 4 Nr. 9 GrEStG a.F. (jetzt § 4 Nr. 5 GrEStG) erforderliche Vereinbarung, dass das Grundstück am Ende des Vertragszeitraums einer Öffentlich Privaten Partnerschaft auf die juristische Person des öffentlichen Rechts zurückübertragen wird, muss klar und eindeutig sein. Eine bloße Option für die Rückübertragung genügt nicht.
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