BFH Kommentierung: "Günstigerprüfung" bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Der Antrag auf Günstigerprüfung kann nach Unanfechtbarkeit des ESt-Bescheids nur dann zu einer Änderung der ESt-Festsetzung führen, wenn eine Änderungsvorschrift eingreift.
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