BFH Kommentierung: Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG
Keine Hinzurechnungsbesteuerung, wenn die Einkünfte auf einer von der Zwischengesellschaft selbst ausgeübten "wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit" beruhen. Die Grundsätze des EuGH-Urteils "Cadbury Schweppes" sind für Zeiträume vor der Rechtsänderung durch das JStG 2008 unmittelbar anzuwenden.
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