BFH Kommentierung: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer
Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer für einen vor der Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung durch den Insolvenzverwalter erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Eine Aufrechnung des Erstattungsbetrags mit Steuerschulden durch das Finanzamt ist deshalb unzulässig.
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