BFH Kommentierung: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei nachträglichem Verzicht auf die Steuerfreiheit
Da das Recht auf Vorsteuerabzug mit dem Leistungsbezug entsteht, kommt es für das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot auf den Besitz der Rechnung nicht an. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einem Verzicht auf die Steuerfreiheit beruht.
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