BFH Kommentierung: Kein Abkommenskindergeld für Auslandskinder eines türkischstämmigen Arbeitnehmers
Ein deutscher Arbeitnehmer türkischer Abstammung mit Beschäftigung und Wohnsitz im Inland erhält für seine in der Türkei lebenden Kinder kein Kindergeld aufgrund des Sozialabkommens mit der Türkei.
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