BFH Kommentierung: Kein Betriebsausgabenabzug für die Veranstaltung eines Golfturniers
Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich Bewirtung sind auch dann nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Einwerbung von Spenden für eine Wohltätigkeitsveranstaltung bezweckt wird.
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