BFH Kommentierung: Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer
Dem amtlich bestellten Betreuer steht der Pflege-Pauschbetrag allein aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu, da dem Betreuer aus dem Betreuungsverhältnis die Pflege des Betreuten nicht zwangsläufig erwächst.
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