BFH Kommentierung: Kein Spekulationsgewinn bei Veräußerung einer Ferienwohnung
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt und unterliegt damit nicht der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns, wenn es der Eigentümer nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht.
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