BFH Kommentierung: Kein Versorgungsfreibetrag vor Erreichen der Altersgrenze bei privater Altersvorsorge
Vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (grundsätzlich 63. Lebensjahr) stellen Leistungen zur Altersvorsorge aufgrund einer Direktzusage keine steuerlich begünstigten Versorgungsbezüge dar.
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