BFH Kommentierung: Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten
Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer nur dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn er den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen lassen könnte.
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