BFH Kommentierung: Keine Bescheidänderung nach Eintritt der Festsetzungsverjährung
Erlässt das Finanzamt bei verspäteter Erklärungsabgabe innerhalb der Verjährungsfrist keinen Bescheid, ist Treu und Glauben nicht verletzt, wenn kein Untätigkeitseinspruch eingelegt oder ein Antrag auf Steuerfestsetzung gestellt wurde.
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