BFH Kommentierung: Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnung am Beschäftigungsort
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn die Hauptwohnung ebenfalls am Beschäftigungsort belegen ist und die Arbeitsstätte von dieser Wohnung in zumutbarer Weise täglich erreicht werden kann.
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