BFH-Kommentierung: Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung
Der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung nach § 270a InsO unterliegt, ist weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit. Auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht.
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