BFH Kommentierung: Keine regelmäßige Arbeitsstätte auch bei längerfristigem Einsatz im Betrieb des Kunden
Der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers ist auch bei einem längerfristigen Einsatz nur dann regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.
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