BFH Kommentierung: Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Tätigkeit im auswärtigen Betriebsteil
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet in einem anderen auswärtigen Betriebsteil eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte.
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