BFH Kommentierung: Keine Steuerbefreiung für ein tatsächlich nicht für eigene Wohnzwecke genutztes Einfamilienhaus
Die Befreiung von der Erbschaftsteuer für ein Familienheim ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Erwerber aus zwingenden beruflichen Gründen an der Nutzung für eigene Wohnzwecke gehindert ist.
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