BFH Kommentierung: Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheke
Die Abgabe von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) durch die Krankenhausapotheke an ambulant behandelte Patienten ist dem körperschaftsteuerbefreiten Zweckbetrieb des Krankenhauses zuzurechnen.
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