BFH Kommentierung: Konkludente Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten
Die Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft setzt voraus, dass die Ehegatten ihre Grundstücke im Sinne einer gemeinsamen Zweckverfolgung bewirtschaften und der Anteil des von einem Ehegatten zur Verfügung gestellten Grundbesitzes nicht weniger als 10 % der insgesamt genutzten Flächen beträgt (Anschluss an das BFH, Urteil v. 25.9.2008, IV R 16/07, BStBl II 2009 S. 989).
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