BFH Kommentierung: Konzernverlustverrechnung kein wichtiger Kündigungsgrund für die Beendigung einer Organschaft
Wird der Gewinnabführungsvertrag vorzeitig aufgehoben, weil er aus Sicht der Parteien seinen Zweck der Konzernverlustverrechnung erfüllt hat, liegt kein unschädlicher wichtiger Kündigungsgrund i.S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG vor.
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