BFH Kommentierung: Laufende Aufwendungen in Fällen vorübergehenden Pachtverzichts bei Betriebsaufspaltung
Die dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft durch eine Nutzungsüberlassung an die Gesellschaft entstehenden Aufwendungen sind - unter den Voraussetzungen des Fremdvergleichs - in vollem Umfang abziehbar.
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