BFH Kommentierung: Nachträgliche Berücksichtigung der Erstausbildungskosten
Die Feststellung von Verlusten aufgrund der Kosten für die berufliche Erstausbildung ist auch dann noch möglich, wenn eine ESt-Veranlagung für das Verlustentstehungsjahr nicht erfolgt ist und wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr durchgeführt werden kann.
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