BFH Kommentierung: Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen immer Betriebseinnahme
Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird.
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