BFH Kommentierung: Offenbare Unrichtigkeit bei elektronischer Erklärungsabgabe
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Bescheidkorrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit gelten auch bei Einreichung elektronischer Steuererklärungen (hier: versehentlich unterlassene Angaben in der KSt-Erklärung zum Erhalt einer Gewinnausschüttung).
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