BFH Kommentierung: Preisvorteile für Mitarbeiter durch Lieferanten des Arbeitgebers als Arbeitslohn
Arbeitslohn setzt voraus, dass der Dritte eine Arbeitsleistung entgilt. Daran fehlt es, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte lediglich mitgewirkt hat (entgegen BMF-Schreiben).
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