Das Ausscheiden der Komplementär-GmbH aus einer GmbH & Co. KG, die aus einem ruhenden Gewerbebetrieb originär gewerbliche Einkünfte erzielt, führt nicht zu einer Betriebsaufgabe und nicht zu einer…
Für die Unterscheidung zwischen einem einheitlichen Betrieb und mehreren selbständigen Betrieben kommt der Gleichartigkeit bzw. Ungleichartigkeit der Betätigungen wesentliche Bedeutung zu. Das Maß…
Die Einkünfteerzielungsabsicht des Veräußerers wird dem Erwerber nicht zugerechnet, sondern ist anhand des Mietvertrags sowie des Verhaltens des Erwerbers festzustellen.
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