BFH Kommentierung: Regelmäßige Arbeitsstätte trotz Probezeit oder befristete Beschäftigung
Auch bei einer Probezeit oder einer befristeten Beschäftigung sind die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte lediglich mit der Entfernungspauschale, nicht nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen.
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