BFH Kommentierung: Reichweite des Vermerks über die Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung
Umfasst der Vermerk ungewisse Tatsachen, sind die Bescheide zu ändern, sobald die Ungewissheit beseitigt ist. Dabei können auch für andere Veranlagungszeiträume geklärte Tatsachen - erstmalig oder erneut - (un)gewiss werden.
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