BFH Kommentierung: Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie
Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine mit dem Teilwert zu bewertende Sachentnahme. Als Teilwert ist der Veräußerungspreis anzusetzen, wenn sich für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet.
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