BFH Kommentierung: Sind die Vorschriften über die Einheitsbewertung noch verfassungsgemäß?
Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind nach Auffassung des BFH spätestens ab dem Bewertungsstichtag 1.1.2009 nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar und deshalb verfassungswidrig.
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