BFH Kommentierung: Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR
Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird.
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