BFH Kommentierung: Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung auf mobilen Geräten
Das FA kann die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Betriebsprüfer nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen des FA stattfinden.
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