BFH Kommentierung: Spende an Tochtergesellschaft – Abgrenzung zur verdeckten Einlage
Eine gemeinnützige Körperschaft (hier: eingetragener Verein) kann aus ihrem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine (begrenzt) abziehbare Spende i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft leisten.
Powered by Suchmaschinenoptimierung