BFH Kommentierung: Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück
Ein steuerbefreites Familienheim setzt voraus, dass der Erwerber innerhalb angemessener Zeit nach dem Erbfall - grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten - einzieht. Bei Nachlassteilung erhöht sich das begünstigte Vermögen unabhängig davon, ob die Erbauseinandersetzung zeitnah erfolgt.
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