BFH Kommentierung: Steuerfreiheit von Zinsvergünstigungen für Arbeitgeber-Wohnbaudarlehen nach § 3 Nr. 58 EStG
1. Die Handwerkskammer führt einen öffentlichen Haushalt. 2. Eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 58 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Einkommensgrenzen des einschlägigen Wohnraumförderungsgesetzes oder des Landesgesetzes zur Wohnraumförderung eingehalten sind.
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