BFH Kommentierung: Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-Out-Zertifikaten
Kommt es bei Knock-out-Zertifikaten zum Eintritt des Knock-out-Ereignisses, können die Anschaffungskosten dieser Zertifikate nach der Rechtslage ab 2009 im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen als Verlust berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Einordnung als Termingeschäft ankommt.
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