BFH Kommentierung: Steuerpflichtige Überlassung eines Grundstücks zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
Die Überlassung eines Grundstücks und Durchführung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen durch einen Landwirt ist steuerpflichtig und unterliegt nicht der Durchschnittssatzbesteuerung.
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