BFH Kommentierung: Tätigkeit eines Heileurythmisten als ähnlicher Beruf i.S. von § 18 EStG
Der Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach § 140a ff. SGB V zwischen dem Berufsverband der Heileurythmisten und einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein ausreichendes Indiz dafür, dass eine dem Katalogberuf eines Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnliche Ausbildung und Tätigkeit vorliegt.
Powered by Kreditvergleich